DSGVO: Recht auf Lösung und HGB/GDPdU/GoBD

Habe ich die die Diskussion und das Konzept von GDPR: Right to erasure richtig verstanden?

  • Tryton hat zwar einen Wizard, um personenbezogene Daten zu Löschen (oder ist es nur Anonymisieren?)
  • dieser Wizard entfernt aber auch Daten, die nach HGB/GoDB (ehem. GDPdU) erhalten bleiben müssten
    Ist dem so?

Es ist anonymisieren. Die Partei etc. bleibt erhalten, aber die relevanten Daten werden überschrieben.

Das ist denke ich eine generelles Dilemma, bei dem die öffentlichen Stellen auch eine Antwort schuldig bleiben. Wenn ein Kunde die Löschung seiner Daten wünscht, muss ich dennoch die buchhalterisch relevanten Daten weiter vorhalten (bis diese nach entsprechender Frist gelöscht werden können/müssen).

Ich denke der Wizard in Tryton hält sich weitestgehend an die Vorgaben: alle personenbezogenen Daten der Partei werden überschrieben (genullt), Rechnungen bleiben aber mit den Daten wie im System gespeichert erhalten.